Jagdhunde

Ausbildung
Prüfung
Nachsuchen

Bitte kontaktiert uns, wenn ihr Hilfe bei der Ausbildung oder auch bei der Auswahl eures besten Jagdbegleiters habt. Wir helfen euch gerne.

Für Nachsuchen auf Schalenwild sind nachfolgende, von der Jagdbehörde bestätigte, Gespanne behilflich.
Die Hundeführer sind nur an dem Zurstreckebringen des kranken Wildes interessiert! Sie haben absolute Schweigepflicht!
Bei unklaren oder nicht zu findenden Pirschzeichen bitte nicht zögern und einen der Spezialisten zu Rate zu ziehen!
 
Die Reihenfolge ist beliebig, ohne Ansehen der Person, Leistung, Erfolge oder Häufigkeit der Nachsuchen. Die Gespanne sind bestätigt nach §§27 und 28 des NJagdG.

Sudhoff, Andreas Nachsuchen auf Hochwild, HS
Mobil: 0170 4607351
Mobil: 0170 7928054

Jantzen, Gerd Nachsuchen auf Hochwild, HS
Festnetz: 05827/1209
Mobil: 0170 6317503

Luhmann, Meike Nachsuchen auf Hochwild, HS
Festnetz: 05054/1679

Lühmann, Jürgen Nachsuchen auf Hochwild, HS
Mobil: 0160/ 8722997

Söhl, Stefanie Nachsuchen auf Hochwild und Rehwild, MV
Festnetz: 05873/9800276
Mobil: 0172/ 7707716

Mai, Uwe Nachsuchen auf Hochwild, HS
Festnetz: 05051/ 2679
Mobil: 0170/ 7928053

Schulze, Helmut Nachsuchen auf Hochwild, HS
Festnetz: 05827/ 341
Mobil: 0172/ 9353165

Am 25.05.2011 hat der Niedersächsische Landtag die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet.
Dieses trat nach der Veröffentlichung am 1. Juli 2011 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muß einen Chip haben.
Jeder Hundebesitzer muß für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die Personenschäden bis zu einer Höhe von einer halben Million und Sachschäden bis zu 250.000 € abdeckt.
Ab dem 1. Juli 2013 muß jeder Hundehalter seinen Hund beim niedersächsischen Hunderegister gemeldet haben. Jeder Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre durchgehend einen Hund besessen hat und dies über die Steuerklärung nachweisen kann, muss einen praktischen und theoretischen Sachkundenachweis erbringen.
Hundeführer, die einen Hund auf einer Brauchbarkeitsprüfung geführt haben oder Personen, die Richter bei Brauchbarkeitsprüfungen sind, gelten als sachkundige Personen.